Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten bei Begebung in die obligatorische Hotelquarantäne
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Diese Belehrung über Rechte und Pflichten wird gemäß §38B Abs. 8 des Gesundheitsgesetzes 1947 (Health Act 1947) bereitgestellt. Diese informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Zeit, in der Sie sich in der obligatorischen Quarantäne befinden, sowie über die Anwendbarkeit von §38B Abs. 2, 4 des Gesundheitsgesetzes 1947. Sie werden außerdem über die voraussichtliche Dauer Ihrer Quarantäne und die Möglichkeit einer Überprüfung Ihrer Quarantäne informiert. Eine in Irland einreisende Person, die sich
(i) innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Irland in einem der designierten Länder aufgehalten hat, oder
(ii) zwar innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Ankunft nicht in einem designierten Land aufgehalten hat, aber keinen negativen (‚nicht nachgewiesenes‘) PCR-Test für COVID-19, welcher innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nach Irland durchgeführt wurde, vorweisen kann,
muss sich für einen bestimmten Zeitraum in einer designierten Einrichtung in Quarantäne begeben. Dies ist aufgrund des außergewöhnlich hohen Risikos durch COVID-19 und der problematischen Virusvarianten erforderlich.
Nach Beginn Ihrer obligatorischen Hotelquarantäne sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich dort für die gesamte Dauer Ihrer Quarantäne aufzuhalten. Ausnahmen gelten nur unter äußerst außergewöhnlichen Umständen.
Die Dauer Ihrer Quarantäne ist gesetzlich festgelegt. Das Verlassen der Quarantäne ohne offizielle Genehmigung stellt eine strafbare Handlung dar.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, so bald wie möglich nach Ihrer Ankunft im Hotel, und wiederholt am zehnten Tag Ihrer Quarantäne, einen RT-PCR-Test für COVID-19 durchführen zu lassen. Auch eine Verweigerung der Durchführung dieser Tests stellt eine strafbare Handlung dar.
Sie sind dazu verpflichtet 14 Tage, beginnend am Tag Ihrer Ankunft im designierten Hotel, Ihre Quarantäne zu absolvieren, außer
Sie begehen eine strafbare Handlung, wenn Sie während Ihres Aufenthalts in der obligatorischen Quarantäne in einer Weise handeln, die das Leben und die Gesundheit von Personen in dieser Einrichtung rücksichtslos gefährdet.
Personen, die für die oben erwähnten strafbaren Handlungen rechtlich belangt werden, droht eine Geldstrafe von bis zu €2.000 und/oder Freiheitsentzug in der Dauer von einem Monat.
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass Sie auch nach Verlassen der Quarantäne – egal, unter welchen Umständen – alle anderen, in Irland geltenden öffentlichen Gesundheitsverordnungen weiterhin befolgen müssen. Informationen über die aktuell in Irland geltenden öffentlichen Gesundheitsverordnungen zur Bekämpfung von COVID-19 finden Sie im Internet unter www.gov.ie/covid19.
Nach Beginn Ihrer obligatorischen Hotelquarantäne sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich dort für den gesamten Zeitraum Ihrer Quarantäne aufzuhalten. Ausnahmen gelten nur unter äußerst außergewöhnlichen Umständen.
Der Zeitraum, den Sie in Quarantäne verbringen müssen, ist gesetzlich festgelegt. Das Verlassen der Quarantäne ohne Genehmigung stellt eine strafbare Handlung dar.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen RT-PCR-Test für COVID-19 so zeitnah wie möglich nach Ihrer Ankunft in Ihrem Hotel durchführen zu lassen. Auch eine Verweigerung der Durchführung dieser Tests stellt eine strafbare Handlung dar.
Sie sind zum Verbleib in der Quarantäne in einer designierten Einrichtung
- für einen Zeitraum von 10 Tagen, beginnend am Tag Ihrer Aufnahme in der designierten Einrichtung verpflichtet
• Sie erhalten ein negatives (‚nicht nachgewiesenes‘) Ergebnis nach einem während Ihrer Quarantäne durchgeführten RT-PCR-Test, und können so nach Erhalt des Ergebnisses entlassen werden;
oder
• Sie erhalten ein positives (‚nachgewiesenes‘) Ergebnis nach einem während des oben erwähnten 10-tägigen Zeitraums durchgeführten RT-PCR-Test. In diesem Fall wird ein Arzt prüfen, ob Sie für die verbleibende Zeit des 10-tägigen Zeitraums in der Quarantäne verbleiben müssen oder ob Sie sich an Ihrer Wohnadresse für einen kürzeren Zeitraum isolieren können.
Sie begehen eine strafbare Handlung, wenn Sie während Ihres Aufenthalts in der obligatorischen Quarantäne in einer Weise handeln, die das Leben und die Gesundheit von Personen in der designierten Einrichtung rücksichtslos gefährdet.
Personen, die für die oben erwähnten strafbaren Handlungen rechtlich belangt werden, droht eine Geldstrafe von bis zu €2.000 und/oder Freiheitsentzug in der Dauer von einem Monat.
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass Sie auch nach Verlassen der Quarantäne – egal, unter welchen Umständen – alle anderen, in Irland geltenden öffentlichen Gesundheitsverordnungen weiterhin befolgen müssen. Informationen über die aktuell in Irland geltenden öffentlichen Gesundheitsverordnungen zur Bekämpfung der Bedrohung durch COVID-19 finden Sie im Internet unter www.gov.ie/covid19.
Sie haben das Recht, eine Überprüfung Ihrer Quarantäne zu beantragen. Dazu können Sie ein Antragsformular von einem der staatlichen Verbindungsbeauftragten (State Liaison Officer) in Ihrer designierten Einrichtung (Hotel), in der Sie die Quarantäne verbringen, anfordern. Der Antrag auf Überprüfung ist gebührenfrei. In Ihrer designierten Einrichtung stehen Drucker und Scanner zur freien Verfügung. Bitte informieren Sie einen der State Liaison Officer, sollten Sie zusätzliche Ressourcen benötigen, unter anderem Sprachunterstützung. Ihr Antrag auf Überprüfung wird von einem unabhängigen Rechtsmittelbeauftragten innerhalb von 24 Stunden geprüft, vorausgesetzt der Antrag wird in einem Zeitraum zwischen 8:00 und 20:00 Uhr eingereicht. Anträge, die beim State Liaison Officer außerhalb dieser Zeiten eingereicht werden, werden ab 8:00 Uhr am Folgetag bearbeitet. Informationen über die möglichen Gründe für eine mögliche Überprüfung sind folgende:
Die Gründe für eine Überprüfung sind in der relevanten Gesetzgebung festgelegt (Gesundheitsgesetz 1947 in der gültigen Fassung). Ihr Antrag muss die Gründe enthalten, auf deren Basis Sie die Überprüfung beantragen, sowie Dokumente oder andere relevante Informationen zur Bekräftigung Ihres Antrags. Eine Entscheidung hinsichtlich der Überprüfung beruht auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen.
Sie können eine Überprüfung aus einem der folgenden Gründe beantragen:
Anhang 1 – Personen, die von der obligatorischen Quarantäne in einem Hotel ausgenommen sind
Sie sind nicht zur Quarantäne in einem Hotel verpflichtet, wenn
(a) Sie im Rahmen der Ausübung Ihrer beruflichen Pflichten im Land eintreffen und entweder
(i) über eine gültige Bescheinigung nach Anhang 3 gemäß der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung so genannter „Green Lanes“ im Rahmen der Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren
und wesentlichen Dienstleistungen verfügen, oder
(ii) Sie Fahrer eines Lastkraftwagens sind, ODER
(b) Sie Flugpilot, ein Flugbesatzungsmitglied, ein Schiffskapitän oder ein Schiffsbesatzungsmitglied sind, der/das im Rahmen der Ausübung Ihrer beruflichen Pflichten im Land eintrifft; ODER
(c) Sie im Rahmen eines Haftbefehls, eines Auslieferungsverfahrens oder anderer obligatorischer rechtlicher Verpflichtungen in das Land reisen; ODER
(d) Sie ein Mitglied der Garda Síochána (Polizei) oder Armee oder einer vergleichbaren Organisation außerhalb des Landes sind und im Rahmen der Ausübung ihrer Dienstpflichten reisen; ODER
(e) Sie unter Gegebenheiten gereist sind, die es Ihnen unmöglich gemacht haben, vor Ihrer Reise ein RT-PCR-Testergebnis zu erhalten und Sie im Besitz einer schriftlichen Bestätigung des Außenministers sind, dass Sie aus einem dringenden humanitären Grund reisen; ODER
(f) Sie aus einem unvermeidbaren, zwingenden und zeitkritischen medizinischen Grund in das Land einreisen und dieser Grund durch einen approbierten Arzt oder eine Person mit vergleichbaren ausländischen Qualifikationen bescheinigt wird; ODER
(g) Sie ein aufgrund eines Gesetzes oder der Verfassung ernannter Amtsinhaber sind, der aus dienstlichen Gründen reist, oder wenn Sie Abgeordnete(r) einer der Kammern des irischen Parlaments oder Abgeordnete(r) des Europäischen Parlaments sind und reisen müssen, um Ihren beruflichen Pflichten weiterhin nachzukommen; ODER
(h) Sie ein(e) Diplomat(in) sind, auf den/die die durch
(i) das Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen oder
(ii) das Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen
verliehenen Privilegien und Immunitäten im Staat Anwendung finden; ODER
(i) die Privilegien und Immunitäten, die durch ein(e) internationale Vereinbarung oder Vorkehrung oder völkerrechtliches Gewohnheitsrecht verliehen werden und die gemäß dem Gesetz über diplomatische Beziehungen und Immunitäten 1967 bis 2006 oder aufgrund einer anderen gesetzlichen Bestimmung oder der Verfassung in diesem Land gelten, auf Sie Anwendung finden.