Obligatorische Hotelquarantäne
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Woher kommen Sie? | Geltende Maßnahmen |
Wenn Sie aus einem designierten Land nach Irland einreisen | Sofern Sie nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, müssen Sie sich in eine 14-tägige obligatorische Quarantäne in einem Hotel begeben. Wenn Sie jedoch ein negatives Ergebnis (‚nicht nachgewiesen‘) für einen am 10. Tag Ihres Aufenthalts durchgeführten RT-PCR-Test erhalten, endet Ihre Quarantäne nach Erhalt dieses Ergebnisses. Sollte Ihr Test für Covid-19 positiv sein, wird die Quarantäne verlängert. |
Wenn Sie ohne ein negatives Ergebnis (‚nicht nachgewiesen‘) für einen vor Reiseantritt durchgeführten RT-PCR-Test nach Irland einreisen | Sie müssen sich in die obligatorische Quarantäne in einem Hotel begeben, wenn Sie sich nicht in einem designierten Land aufgehalten haben, aber kein negatives Ergebnis (‚nicht nachgewiesen‘) für einen innerhalb von 72 Stunden vor Ihrer Ankunft in Irland durchgeführten RT-PCR-Test haben. Sie können die Hotelquarantäne nach Erhalt eines negativen (‚nicht nachgewiesen‘) Ergebnisses für einen RT-PCR-Test verlassen. Ist dies der Fall, müssen Sie die Selbstquarantäne im eigenen Haus / in der eigenen Wohnung abschließen, entsprechend dem Verfahren für Reisende aus einem Land, das nicht zu den ‚designierten Ländern‘ gehört. |
Wenn Sie aus einem nicht zu den ‚designierten Ländern‘ zählenden Land nach Irland einreisen und ein negatives Ergebnis (‚nicht nachgewiesen‘) für einen vor Reiseantritt durchgeführten RT-PCR-Test haben | Sie brauchen sich nicht in eine Hotelquarantäne zu begeben. Sie müssen sich jedoch in Selbstquarantäne in Ihrem eigenen Haus / Ihrer eigenen Wohnung isolieren. Sie können die Selbstquarantäne beenden, wenn Sie ein negatives Ergebnis (‚nicht nachgewiesen‘) für einen frühestens am 5. Tag nach Ihrer Ankunft durchgeführten RT-PCR-Test erhalten. |
Personen, die auf dem Landweg von Nordirland nach Irland einreisen und die sich in den vorhergehenden 14 Tagen in einem designierten Land aufgehalten haben, müssen ihre Quarantäne im Voraus buchen und sind selbst dafür verantwortlich, dass sie sich innerhalb von 4 Stunden nach der Ankunft im Land in ihre im Voraus gebuchte Hotelquarantäne begeben. Dies gilt zusätzlich zu Hotelquarantänevorschriften, die eine Person u. U. in Großbritannien, vor ihrer Ankunft in Irland oder Nordirland, zu befolgen hatte.
Nach Irland einreisende Personen, die sich in den vorhergehenden 14 Tagen in einem designierten Land aufgehalten haben oder durchgereist sind, müssen sich in obligatorische Quarantäne in einer im Voraus zu buchenden designierten Einrichtung begeben. Dies gilt auch für Personen, die auf dem Landweg nach Nordirland weiterreisen.
Sie sind nicht zur Quarantäne in einem Hotel verpflichtet, wenn:
(a) Sie im Rahmen der Ausübung Ihrer beruflichen Pflichten im Land eintreffen und entweder
(i) über eine gültige Bescheinigung nach Anhang 3 gemäß der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung so genannter „Green Lanes“ im Rahmen der Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren
und wesentlichen Dienstleistungen verfügen, oder
(ii) Sie Fahrer eines Lastkraftwagens sind, ODER
(b) Sie Flugpilot, ein Flugbesatzungsmitglied, ein Schiffskapitän oder ein Schiffsbesatzungsmitglied sind, der/das im Rahmen der Ausübung Ihrer beruflichen Pflichten im Land eintrifft; ODER
(c) Sie im Rahmen eines Haftbefehls, eines Auslieferungsverfahrens oder anderer obligatorischer rechtlicher Verpflichtungen in das Land reisen; ODER
(d) Sie ein Mitglied der Garda Síochána (Polizei) oder Armee oder einer vergleichbaren Organisation außerhalb des Landes sind und im Rahmen der Ausübung ihrer Dienstpflichten reisen; ODER
(e) Sie unter Gegebenheiten gereist sind, die es Ihnen unmöglich gemacht haben, vor Ihrer Reise ein RT-PCR-Testergebnis zu erhalten und Sie im Besitz einer schriftlichen Bestätigung des Außenministers sind, dass Sie aus einem dringenden humanitären Grund reisen; ODER
(f) Sie aus einem unvermeidbaren, zwingenden und zeitkritischen medizinischen Grund in das Land einreisen und dieser Grund durch einen approbierten Arzt oder eine Person mit vergleichbaren ausländischen Qualifikationen bescheinigt wird; ODER
(g) Sie ein aufgrund eines Gesetzes oder der Verfassung ernannter Amtsinhaber sind, der aus dienstlichen Gründen reist, oder wenn Sie Abgeordnete(r) einer der Kammern des irischen Parlaments oder Abgeordnete(r) des Europäischen Parlaments sind und reisen müssen, um Ihren beruflichen Pflichten weiterhin nachzukommen; ODER
(h) Sie ein(e) Diplomat(in) sind, auf den/die die durch
(i) das Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen oder
(ii) das Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen
verliehenen Privilegien und Immunitäten im Staat Anwendung finden; ODER
(i) die Privilegien und Immunitäten, die durch ein(e) internationale Vereinbarung oder Vorkehrung oder völkerrechtliches Gewohnheitsrecht verliehen werden und die gemäß dem Gesetz über diplomatische Beziehungen und Immunitäten 1967 bis 2006 oder aufgrund einer anderen gesetzlichen Bestimmung oder der Verfassung in diesem Land gelten, auf Sie Anwendung finden.
Gemäß Verordnung des Gesundheitsministers sind folgende zusätzliche Kategorien von der obligatorischen Hotelquarantäne freigestellt:
Eine Person ist von der obligatorischen Quarantäne befreit, wenn sie „aus unvermeidbaren, zwingenden und zeitkritischen“ medizinischen Gründen nach Irland einreist und diese Gründe von einem approbierten Arztes oder einer Person mit vergleichbaren ausländischen Qualifikationen bescheinigt werden.
Eine Person, deren medizinische Situation diesen Vorgaben nicht entspricht oder die keine entsprechende Bescheinigung vorlegen kann, ist nicht von der obligatorischen Hotelquarantäne ausgenommen. Sie kann jedoch nach Beginn der obligatorischen Hotelquarantäne eine Überprüfung ihres Quarantäneaufenthalts auf der Grundlage ihrer medizinischen Bedürfnisse beantragen. Für weitere Informationen zu dem Überprüfungsprozess (Einspruchserhebung) siehe unten.
Ein approbierter Arzt oder eine Person mit vergleichbaren ausländischen Qualifikationen muss die geltend gemachten medizinischen Gründe bewerten und bescheinigen.
Eine Person, deren medizinische Situation diesen Vorgaben nicht entspricht oder die keine entsprechende Bescheinigung vorlegen kann, ist nicht von der obligatorischen Hotelquarantäne ausgenommen. Sie kann jedoch auch noch nach Beginn der obligatorischen Hotelquarantäne eine Überprüfung ihrer Quarantäne aufgrund ihrer medizinischen Bedürfnisse beantragen. Für weitere Informationen zu dem Überprüfungsprozess (Einspruchserhebung) siehe unten.
Ja. Wenn Sie vollständig mit einem der zugelassenen Impfstoffe geimpft worden sind und dies schriftlich nachweisen können, brauchen Sie sich nach Ihrer Ankunft in Irland nicht in die obligatorische Hotelquarantäne begeben. Von Ihnen abhängige Personen, einschließlich Kinder, sind ebenfalls von der Erfüllung der obligatorischen Hotelquarantäne ausgenommen.
Vollständige Verabreichung einer der folgenden Impfstoffe: | Gilt als vollständige Impfung nach: |
2 Dosen des Pfizer-BioNtech-Impfstoffes: BNT162b2 (Comirnaty®) | 7 Tagen |
2 Dosen des Moderna-Impfstoffes: CX-024414 (Moderna®) | 14 Tagen |
2 Dosen des Oxford-AstraZeneca-Impfstoffes: ChAdOx1-SARS-COV-2 (Vaxzevria® oder Covishield) | 15 Tagen |
1 Dosis des Johnson & Johnson/Janssen-Impfstoffes: Ad26.COV2-S [Rekombination] (Janssen®) | 14 Tagen |
Auch wenn Sie vollständig geimpft sind, benötigen Sie trotzdem einen negativen (‚nicht nachgewiesen‘), innerhalb von 72 Stunden vor Ihrer Ankunft in Irland durchgeführten RT-PCR-Test für Covid-19. Daneben müssen Sie auch eine Zeit in Selbstquarantäne zuhause oder an dem auf Ihrem Einreiseanmeldungsformular angegebenen Aufenthaltsort verbringen.
Nein. Die Teilnahme an einer Beerdigung gehört nicht zu den Ausnahmen von der obligatorischen Hotelquarantäne. Obgleich die Härte dieser Regel für die betroffene Person anerkannt wird, wird sie im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes und der Anforderungen der Ansteckungsverhütung und -kontrolle als notwendig erachtet.
Das Ministerium für Kinder, Gleichstellung, Behindertenfragen, Integration und Jugendliche sorgt dafür, dass Personen, die zur obligatorischen Quarantäne verpflichtet sind, aber um Asyl oder internationalen Schutz in Irland ersuchen, ihre obligatorische Quarantäne in einer geeigneten Einrichtung verbringen, wo ihnen die notwendige Unterstützung gewährt wird.
Ja. Jede Person, außer von der Regelung ausgenommene Reisende, die sich innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Irland in einem designierten Land aufgehalten haben, muss sich in die obligatorische Hotelquarantäne begeben. Hierzu gehören Passagiere, die durch ein designiertes Land gereist sind, auch dann, wenn sie während dieser Durchreise luft- oder backbordseitig geblieben sind.